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Aufklärung

Aufklärung

zur Durchführung einer Tätowierung

Rechtlicher Hinweis!

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der durchgeführte Eingriff eines Tattoos nach Paragraf 228a StGB eine Körperverletzung darstellt. Als Tätowiererin nehme ich einen Eingriff am Körper der zu tätowierenden Person vor. Der Eingriff verletzt den Körper und kann Schmerzen auslösen. Bei einer Tätowierung handelt es sich je nach Motiv und gewählter Körperstelle um einen mehr oder weniger schmerzhaften Eingriff, bei dem mittels Nadeln Farbpigmente dauerhaft in die mittlere Hautschicht eingebracht werden. Ich weise darauf hin, dass auch eine Tätowierung in gewissem Umfang der Alterung unterliegt. So können über die Jahre die Farben etwas verblassen, in besondere durch starke Sonneneinstrahlung oder Solariumbesuche. Die Konturen können über die Jahre ebenfalls etwas unschärfer werden.

Mögliche Risiken und Nebenwirkungen Trotz größter Sorgfalt, erprobter Techniken und besten Arbeitsmaterialien kann es in seltenen Fällen während oder nach dem Tätowieren zu Nebenwirkungen oder Komplikationen kommen. Zu nennen sind:

  • Gelegentliche Kreislaufprobleme während des Tätowierens.
  • Vereinzelte Nachblutungen nach dem Tätowieren, die jedoch in der Regel nach kurzer Zeit aufhören.
  • Während und nach dem Tätowieren leichte Anschwellungen oder andere Irritationen der Haut, welche in der Regel nach wenigen Tagen wieder nachlassen.

Vor dem Tätowieren

  • Am Tag der Tätowierung darfst du weder unter Alkohol, Drogen oder Medikamenteneinfluss stehen. Andernfalls kann die Tätowierung nicht durchgeführt werden.
  • Liegt eine Schwangerschaft vor oder befindest du dich aktuell in einer Stillphase kann die Tätowierung ebenfalls nicht durchgeführt werden.
  • Weitere Voraussetzungen für die Durchführung deines Tattoos werden im Zuge des Gesundheits-fragebogens auf der ersten Seite des Kundenstammblattes geklärt und besprochen. Sollten sich die Angaben geändert haben, musst du dies mitteilen.
  • Ich weise dich darauf hin, dass die zu tätowierende Körperstelle zur Tätowierung von Kleidung freigelegt werden muss. Achte ggf. deshalb schon vorher auf praktische Kleidung.

Nach dem Tätowieren

  • Um eine optimale Abheilung und ein optimales Ergebnis zu erhalten, ist es unbedingt erforderlich, dass du die Pflegehinweise, die ich dir übergeben werden, einhälst. Ich weise darauf hin, dass ich keinerlei Haftung oder Gewährleistung bei Nichteinhaltung der Pflegehinweise übernehmen kann.
  • Nach dem dritten Tag beginnt der Abheilungsprozess, ab diesem Zeitpunkt fängt das Tattoo ggf. an zu jucken. Bitte nicht Kratzen!
  • Solarium und Sauna, Dampfbad, Baden im Schwimmbad, See, usw., ist vier Wochen lang zu unterlassen, um Verunreinigungen der Hautwunde, die durch das Tattoo entsteht, zu vermeiden.
  • Je nach Größe des Tattoos sollten auf Basis meiner Empfehlung panthenolhaltige Salben (Bepanthen o.ä.) zur Pflege verwendet werden.